Zahlreiche Ehrenamtliche unserer Pfarreien engagieren sich in vielfältigen Angeboten. Vernetzt und organisiert werden die Gruppen durch verschiedene Laiengremien, die ebenso aktiv und ehrenamtlich unser Pfarreileben mitgestalten und mitverantworten.
Gewählte Gremien sind die Pfarrgemeinderäte sowie die Kirchenverwaltungen. Aus ihrem Kreis werden die Mitglieder des Stadtkirchenrates und des Haushalts- und Personalausschusses gewählt.
Ergänzend zu den gewählten Gremien haben sich Arbeitskreise für Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene und Erwachsenenbildung gebildet.
Sie möchten sich engagieren – melden Sie sich doch als Kandidat*in oder Mitglied eines Arbeitskreises, wir freuen uns auf Sie!
Der Stadtkirchenrat berät und unterstützt das Seelsorgeteam des Katholischen Stadtkirche Dachau. Er setzt sich aus den Vorsitzenden und weiteren Vertretern der sechs Pfarrgemeinderäte, einem Vertreter der Kirchenverwaltungen sowie den hauptamtlichen Seelsorgern zusammen.
Zum Zweck der Zusammenarbeit haben die Kirchenstiftungen unseres Pfarrverbands eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der beteiligten Stiftungen (Verwaltungs- und Haushaltsverbund) getroffen.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates beraten und unterstützen den Pfarrer und die hauptamtlichen Mitarbeiter der Seelsorge und wirken in vielfältiger Weise tatkräftig am Gemeindeleben mit.
Dazu gehören zum Beispiel die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung oder die Vorbereitung und Durchführung von Festen, Projekten u.v.m. Sie engagieren sich in gesellschaftspolitischen Belangen, sie sind aktiv beim Aufbau von Nachbarschaftshilfen, der Gestaltung von Angeboten der Erwachsenenbildung, im Engagement für die Ökumene, für die Weltkirche und für die Bewahrung der Schöpfung. Für diese besonderen Anliegen und Aufgaben werden Arbeitskreise (AK) gebildet.
„Im Pfarrgemeinderat spiegelt sich der Reichtum der Kirche. In ihm arbeiten Frauen und Männer aller Altersstufen zusammen, beraten, treffen Entscheidungen, setzen Beschlüsse um. Der Pfarrgemeinderat dient dem Miteinander der vielen Dienste und Gaben, die der Heilige Geist schenkt, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebendigkeit und zur Einheit der Pfarrgemeinde.“ – Kardinal Friedrich Wetter
Der Pfarrgemeinderat wird stets auf 4 Jahre gewählt. Ihm gehören die von der Pfarrgemeinde direkt gewählten Mitglieder an. Hinzu kommen laut Satzung der Pfarrer bzw. Pfarradministrator und ein vom Pfarrer bestimmtes Mitglied des Seelsorgeteams. Der PGR darf in begrenzter Zahl zusätzliche Mitglieder hinzuwählen oder hinzuberufen, die dann dieselben Rechte und Pflichten haben. Der Pfarrgemeinderat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, in denen wichtige Pfarrangelegenheiten diskutiert und Beschlüsse gefasst werden. Dazu kommen noch Aktivitäten im Festkreis des Jahres und je nach eigenem Engagement in einem Arbeitskreis.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind in der Regel öffentlich. Alle Pfarreimitglieder sind herzlich eingeladen, die eine oder andere Sitzung zu besuchen.
Dem Pfarrgemeinderat Mariä Himmelfahrt Dachau gehören für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 folgende Mitglieder an:
Dem Pfarrgemeinderat St. Ursula Pellheim gehören für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 folgende Mitglieder an:
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