Zum Zweck der Zusammenarbeit haben die Kirchenstiftungen unseres Pfarrverbands eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der beteiligten Stiftungen (Verwaltungs- und Haushaltsverbund) getroffen.

Zum Zweck der Zusammenarbeit haben die Kirchenstiftungen unseres Pfarrverbands eine Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben (v.a. Verwaltung, Haushalt, Personal, Buchführung und Rechnungslegung) und zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der beteiligten Stiftungen (Verwaltungs- und Haushaltsverbund) getroffen.

Dazu wurde ein beschließender Kirchenverwaltungsausschuss (Haushalts- und Personalausschuss) gebildet, der Vorstand wird vom Pfarrer wahrgenommen. Dieser kann dem Verwaltungsleiter, der auch als sein Stellvertreter handelt, bestimmte Aufgaben delegieren. In den Ausschuss entsenden die Pfarrkirchenverwaltungen Vertreter aus ihrer Mitte.

 

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