Dazu wurde ein beschließender Kirchenverwaltungsausschuss (Haushalts- und Personalausschuss) gebildet, der Vorstand wird vom Pfarrer wahrgenommen. Dieser kann dem Verwaltungsleiter, der auch als sein Stellvertreter handelt, bestimmte Aufgaben delegieren. In den Ausschuss entsenden die Pfarrkirchenverwaltungen Vertreter aus ihrer Mitte.